Tel.: 0 66 21 / 76 716   •   36251 Bad Hersfeld   •   Auf der Unteraue 5

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Hallenordnung

  1. Mit Abschluss einer gültigen Mietvereinbarung wird diese Hallenordnung Vertragsbestandteil. Die Hallenordnung dient dazu, dem Mieter Verhaltensmaßregeln an die Hand zu geben, um die zweckdienliche Nutzung der Tennisplätze, den Schutz des Gebäudes und seiner Einrichtungen und die Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten. Verstöße gegen diese Hallenordnung sind Vertragsverletzungen, die den Hallenbetreiber berechtigen, das Vertragsverhältnis fristlos zu lösen.
  2. Die Nutzung der Tennisfelder und Halleneinrichtungen ist nur Spielern im Rahmen einer Mietvereinbarung gestattet. Die Mietvereinbarung kann mündlich, auch telefonisch, schriftlich auch per Fax oder per e-mail zustande kommen.
  3. Mit Abschluss der Mietvereinbarung erhält der Spieler für sich und seine Mitspieler die Berechtigung, einen Tennisplatz zu benutzen. Die Spieler erhalten einen vierstelligen Zugangscode. Mit diesem Zugangscode wird den Spielern der Zutritt zur Halle und die Benutzung des gebuchten Platz während der vereinbarten Zeit gewährt, auch die Beleuchtung wird zur Verfügung gestellt.
  4. Sollte den Spielern diese Beleuchtung nicht ausreichen, kann am Automaten gegen Entgelt eine zusätzliche Be-leuchtung zugeschaltet werden.
  5. Die Mietvereinbarung beinhaltet auch die Berechtigung für die Spieler, die Umkleideräume, Duschen und Toiletten zu benutzen.
  6. Es ist nicht gestattet, die Spielfelder oder die Einrichtungen der Halle außerhalb der gebuchten Zeiten zu benutzen.
  7. Die Spielzeit wird durch die Hallenuhr bestimmt.
  8. Auf den Spielfeldern besteht absolutes Eß-, Trink-, und Rauchverbot.
  9. Die Halle darf nur mit geeigneten, sauberen Sportschuhen, die flache Sohlen haben, betreten werde. Geeignete Hallenschuhe sind im Sporthandel erhältlich und vor Benutzung der Halle zu besorgen. Diese Forderung dient nicht nur der Schonung des Spezial-Teppichbodens der Tennisplätze, sondern insbesondere auch der Vermeidung von Körperschäden der Tennisspieler. Es ist unter keinen Umständen gestattet, mit Tennisschuhen, die auf den Freiplätzen benutzt wurden, in der Halle zu spielen. Bei Verstößen haben die Spieler die notwendigen Reinigungs- kosten für die Tennisplätze zu zahlen, und zwar 13,00 € / Stunde und Arbeitskraft.
  10. Für verlorene Gegenstände und Wertsachen wird nicht gehaftet. Schließfächer stehen zur Anmietung bereit. Liegengebliebene Gegenstände werden im Schließfach „Verloren – Gefunden“ verwahrt. Nach 6 Monaten werden liegen gelassene Gegenstände beseitigt.
  11. In der Tennishalle befindet sich ein Notruf-Telefon im Gang zu den Umkleideräumen. Mit diesem Telefon können Sie in Notfällen den Notruf und den Hallenbetreiber erreichen.
  12. Mit dem Betreten der Tennishalle stimmen Sie unserer Datenschutzbestimmung zu. Die Datenschutzbestimmungen sind Bestandteil der Hallenordnung.

Bei den Schließfächern befindet sich ein Fach, in dem Sie „Erste-Hilfe“-Material finden.

Ihr Tennishallenteam